Aufsichtsbehörde und Ombudsstelle

Aufsichtsbehörde
der Chameleon Asset Management AG

Für unsere Tätigkeit als Verwalter von Kollektivvermögen gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute besitzen wir die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und unterstehen deren Aufsicht.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
+41 31 327 91 00
info@finma.ch
www.finma.ch

Ombudsstelle

Chameleon Asset Management AG ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle FINOS angeschlossen. Bei allfälligen Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen unseren Kundinnen/Kunden und Chameleon Asset Management AG können sich unsere Kundinnen/Kunden jederzeit an diese Ombudsstelle wenden. Angaben über allfällige administrative Kosten im Zusammenhang mit Vermittlungsverfahren können der Webseite der Ombudsstelle entnommen werden.

Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
+41 44 552 08 00
info@finos.ch
www.finos.ch


FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über chameleon asset management ag (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

A. Information über das Unternehmen

Adresse Finanzinstitut

Chameleon Asset Management AG
Theaterstrasse 4
CH-4051 Basel
+41 61 633 77 77
info@chameleon-asset.ch
www.chameleon-asset.ch

Das Finanzinstitut wurde 2007 gegründet.

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Das Finanzinstitut besitzt seit 2020 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft PwC jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der Prüfgesellschaft PwC finden sich nachfolgen:

FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
+41 31 327 91 00
info@finma.ch
www.finma.ch

Prüfgesellschaft
PricewaterhouseCoopers AG
St. Jakobs-Strasse 25 | Postfach
CH-4002 Basel
www.pwc.ch

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS):

Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Beyzade Han
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
+41 44 552 08 00
info@finos.ch
www.finos.ch

B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen. Bei einem transaktionsbasierten Anlageberatungsmandat mit dem Finanzinstitut wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht, abgegeben. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.

Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets auf dieser Webpage verwiesen.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

C. Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

D. Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung

Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut ihren Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.

Kosteninformation

Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

E. Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen werden.

Stand Oktober 2021

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